Unsere eInvoicing Lösungen für den elektronischen Rechnungsaustausch international erprobt und konform der EU-Rechnungsrichtlinie und dem Umsatzsteuergesetz

Der elektronische Rechnungsaustausch bietet für Unternehmen jeder Größenordnung und Branche die Möglichkeit Kosten zu reduzieren. AuthentiDate bietet umfangreiche Möglichkeiten sowohl den Rechnungsversand, als auch Rechnungsempfang elektronisch und zugleich entsprechend den internationalen gesetzlichen Anforderungen abzubilden.

Hierbei können alle Prozesse rund um die Rechnungssignatur aus einer Hand abgebildet werden. Der Betrieb kann wahlweise im eigenen Unternehmen oder über Dienstleister erfolgen.


Stellungnahme zur EU-Entscheidung vom 16.Okt.2009 mit Geltung ab 28.Dez.2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über „einheitliche Ansprechpartner“ gemäß der Richtlinie 2006/123/EG

Am 28. Dez. 2009 tritt die Entscheidung der EU-Kommission über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren in Kraft.
Die EU-Kommission bezieht darin Stellung zur Verwendung und Anerkennung elektronischer Signaturen im internationalen Kontext. Sie erleichtert durch Ihre Entscheidung wesentlich den Einsatz von Signaturen und Zeitstempeln in grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsprozessen.

In Ihrer jüngsten Entscheidung begegnet die EU-Kommission den in den letzten Monaten verstärkt geführten Diskussionen über die Anerkennung der unterschiedlichen Arten elektronischer Signaturen und zeigt auf, dass ein grenzüberschreitender Einsatz sicherer, qualifizierter Signaturen sinnvoll und vor allem einheitlich in der EU möglich ist.

Die EU-Kommission stellt zwei Kernpunkte heraus und weißt damit den Weg zum Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen und Zeitstempel in der grenzüberschreitenden Geschäftskommunikation.


Kernpunkte der EU-Entscheidung sind:
• Die EU-Kommission stellt ausdrücklich fest, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor den Einsatz qualifizierter Signaturen zur Absicherung von Geschäftsprozessen verlangen können (Artikel 1, Abs.1).

Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Italien, Polen, u.a., die z.B. für elektronische Rechnungen die Verwendung qualifizierter Signaturen vorschreiben, bewegen sich nach wie vor und auch zukünftig, konsequent in den von der EU vorgegebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Nationale Anforderungen zur qualifizierten Signatur werden mit der aktuellen EU Entscheidung in ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk eingebettet und so EU-weit harmonisiert. Im Gegenzug können z.B. für weniger relevante Transaktionen mit geringem Risiko auch fortgeschrittene o.a. Signaturen eingesetzt werden.

• Um einen grenzüberschreitenden Einsatz von qualifizierten Signaturen zu ermöglichen, muss, soweit noch nicht in den einzelnen Staaten geschehen, die Prüfung qualifizierter Signaturen erleichtert werden (Artikel 2, Abs.1).
Die EU-Kommission fordert hierzu die Mitgliedstaaten auf, so genannte „vertrauenswürdige Listen“ öffentlich zugänglich zu machen, aus welcher die vom jeweiligen Mitgliedsstaat beaufsichtigten Zertifizierungsdiensteanbieter einfach ersichtlich sind. Auf diese Weise können qualifizierte Signaturen, die in einem Mitgliedsstaat erzeugt wurden in einem anderen Mitgliedsstaat mühelos geprüft und nach erfolgreicher Prüfung akzeptiert werden. 


Bedeutung der EU-Entscheidung für Unternehmen
Viele Unternehmen nutzen bereits seit Jahren qualifizierte Signaturen zum elektronischen Rechnungsaustausch oder beabsichtigen den Papierversand auf die kostengünstige elektronische Variante umzustellen. Dies gilt insbesondere für international agierende Konzerne, die eine hohe Anzahl an cross-border Rechnungen versenden und empfangen.

Da diese Unternehmen in nahezu allen Fällen auch Rechnungen mit anderen Un-ternehmen in Deutschland austauschen, bzw. sogar einen Sitz in Deutschland haben, sind sie gezwungen die deutschen Anforderungen an elektronische Rechnungen zu berücksichtigen. Das bedeutet den Einsatz qualifizierter Signaturen im elektronischen Rechnungsaustausch zum Schutz vor Vorsteuerbetrug und Manipulationen. Dies gilt in gleicher Weise auch für andere EU Mitgliedsstaaten, wie Italien, Polen, etc.

Bislang ergab sich vielfach die Frage, ob ein Unternehmen mit nur einer einzigen Signaturlösung, sowohl die Anforderungen an signierte elektronische Rechnungen in Deutschland, als auch anderen EU-Staaten erfüllen kann. Die aktuelle EU Entscheidung unterstreicht genau diesen einheitlichen Lösungsansatz für alle Mitgliedsstaaten der EU.

Aus zweierlei Gründen sind hierfür Signaturlösungen prädestiniert, die qualifizierte Signaturen gemäß Deutschen Signaturgesetz erstellen bzw. prüfen. 

• Da qualifizierte Signaturen gemäß Deutschem Signaturgesetz auch automatisch die Anforderungen an qualifizierte Signaturen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erfüllen, können diese auch für Rechnungen verwendet werden, die in anderen EU-Staaten eine qualifizierte Signatur erfordern.
Zudem erfüllt eine qualifizierte Signatur automatisch auch alle Anforderungen die an fortgeschrittene Signaturen gestellt werden. Folglich kann eine qualifiziert Signatur auch für solche Rechnungen verwendet werden, für die lediglich eine fortgeschrittene Signatur ausreichend wäre.

• Zusätzlich ergibt sich, auf Grundlage der EU-Entscheidung und bei Einsatz einer Signaturlösung gemäß Deutschem Signaturgesetz, ein entscheidender Vorteil in Bezug auf die internationale Prüfbarkeit der Signatur.
Dieser Vorteil in der internationalen Anerkennung ergibt sich aus der Entscheidung der EU, die Prüfbarkeit von Signaturen in den Mitgliedsstaaten transparent, sicher und unter zentraler Kontrolle des jeweiligen Staates, zu ermöglichen. Hier bietet der Einsatz qualifizierter Zertifikate von in Deutschland akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern und damit qualifizierter Signaturen gemäß Deutschem Signaturgesetz einen ganz entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Signaturen.


In Deutschland existiert bereits seit Jahren unter zentraler Aufsicht der Bundesnetzagentur, als höchste staatliche Instanz in allen Belangen der Signatur, eine „vertrauenswürdige Liste“ über die von ihm beaufsichtigten Zertifizierungsdiensteanbieter, die öffentlich qualifizierte Zertifikate ausstellen. Auch e-xistieren in Deutschland bereits Verfahren, die die Prüfung qualifizierter Zertifikate bis hin zur so genannten Wurzelinstanz, nämlich der Bundesnetzagentur, ermöglichen. Eines dieser Verfahren ist der von AuthentiDate bereitgestellte Webservice www.signature-check.de (unter www.signature-check.com auch mehrsprachig, z.B. in Englisch, verfügbar).

Bereits seit Jahren können Unternehmen einheitliche, zentrale, internationale Signaturlösungen, z.B. für die elektronische Rechnungsstellung einsetzen. Mit der aktuellen EU Entscheidung erhält dieses, zentrale Lösungskonzept für alle EU Mitgliedsstaaten höchste Rückendeckung.

Signaturlösungen, die dabei qualifizierte Zertifikate gemäß Deutschem Signaturgesetz verwenden, bieten dabei nicht nur nach Deutschen sondern auch internationalen Anforderungen, die notwendige Konformität und darüber hinaus eine äußerst hohe Investitionssicherheit. Mit nur einer zentralen Signaturlösung können die vielfältigen Anforderungen der EU-Staaten erfüllt werden.

AuthentiDate ist seit Jahren auf zentrale, internationale Lösungen zum elektronischen Rechnungsaustausch spezialisiert. Der Signaturspezialist bietet sowohl IT-Lösungen gemäß Deutschem Signaturgesetz zur Implementierung im Unternehmen oder auch als Signaturdienst an. Die AuthentiDate Signaturlösungen und Dienste werden von einer Vielzahl internationaler Konzerne genutzt.

Kontakt

Weitere Informationen
+49 (0)211 43 69 89-0
info(at)authentidate.de
Zum Kontaktformular

Download

Bezugsquellen

AuthentiDate Deutschland GmbH und autorisierte AuthentiDate Partner