Qualifizierte Zeitstempel gemäß Signaturgesetz
Ein Zeitstempel ist technisch gesehen eine Signatur eines Zeitstempeldienstes, die in besonders gesicherter Form eine Zeitangabe enthält. Durch die Signatur wird der Inhalt eines Dokumentes (oder beliebige andere elektronische Daten) eingefroren - die Zeitangabe ermöglicht den Nachweis des "Einfrier"-Zeitpunktes.
Nun ist natürlich entscheidend wie sicher bzw. verlässlich die Zeitangabe in dem jeweiligen Zeitstempel ist. Die gesetzlich gültige Zeit im Sinne des Signaturgesetzes wird ausschließlich durch das deutsche Zeitgesetz definiert und durch das DCF Funksignal der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig ausgestrahlt.
Für die Beurteilung der Verlässlichkeit einer Zeitangabe ist nun entscheidend ob ein Fehler oder Manipulation zwischen Empfang des DCF-Zeitsignals und der Einbringung der Zeit in einen Zeitstempel ausgeschlossen werden kann. Für einige Anwendungen ist eine Abweichung oder Fehlerquellen ggf. zu tolerieren - im Zusammenhang mit (rechts-)sicheren Zeitstempeln gemäß Signaturgesetz hat der Gesetzgeber die Grenzen sehr eng gezogen. So ist für rechtssichere Zeitstempel eine unabhängige Prüfung der verwendeten Hardware, Software und anderer Technologien - vor Inbetriebnahme - zwingend vorgeschrieben.
Die Erstellung von rechtssicheren Zeitstempeln, so genannten "qualifizierten Zeitstempeln" ist ausschließlich angezeigten und akkreditierten Anbietern vorbehalten. Hier ist nicht nur die vorherige Prüfung der verwendeten Hardware und Software, sondern auch die gesicherte Einsatzumgebung (Trust Center) der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) unterworfen.
Ein qualifizierter Zeitstempel kann daher nur innerhalb eines akkreditierten Trust Centers erstellt werden. In der Praxis wird dazu lokal ein digitaler Fingerabdruck(Hash-Wert) vom Dokument erstellt und an das Trust Center gesendet. Das Trust Center erstellt den Zeitstempel und sendet diesen wieder an den Absender zurück.
Qualifizierte Zeitstempel von akkreditierten Anbietern können über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren auf Gültigkeit überprüft werden. So ist z.B. die Unveränderlichkeit und der Erstellungszeitpunkt eines Dokumentes über 30 Jahre vor Gericht gemäß Signaturgesetz beweisbar.
Der Zeitraum von 30 Jahren wird nur bei akkreditierten Anbietern durch die Bundesnetzagentur garantiert. Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die von Ihr ausgestellten Zertifikate für die akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter und die von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern ausgestellten Zertifikate noch 30 Jahre nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes nachprüfbar sind.
Diese übernimmt die Verpflichtung zur späteren Verifikation in dem Fall, dass der ursprüngliche Aussteller des Zeitstempels dies nicht mehr zur Verfügung stellen kann.
Zusätzlich sind die qualifizierten Zeitstempel gemäß Signaturgesetz von AuthentiDate mit 2,5 Mio. Euro je Zeitstempel gegen Vermögensschäden versichert. Damit ist der Anwender, für den Verlässlichkeit und Sicherheit bei Umstellung von Papier basierten Prozessen auf elektronische Medien von hoher Bedeutung sind, optimal abgesichert.
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