Langfristige Planungssicherheit für elektronische Rechnungen mit elektronischer Signatur nach Anpassung der EU-Direktive

Änderung der EU-Direktive bietet langfristige Planungssicherheit zum Einsatz von elektronischen Signaturen bei elektronischen Rechnungen

Düsseldorf, 22. Juli 2010  -  Der EU-Ministerrat beschloss am 13. Juli 2010 die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den elektronischen Rechnungsaustausch.

Die geänderte Richtlinie fordert auch über 2012 hinaus von allen Unternehmen für den elektronischen Rechnungsaustausch, die Integrität und Authentizität der Rechnungen nachzuweisen, um diese zum Vorsteuerabzug heranziehen zu können. Der EU-Ministerrat führt aus, dass dies auch zukünftig durch das international standardisierte, technische Mittel der qualifizierten elektronischen Signatur oder EDI Verfahren erfolgen kann. Zusätzlich wurde eine weitere Möglichkeit in die neue Richtlinie aufgenommen.

Gemäß Art. 233 der neuen Richtlinie sollen zukünftig in allen EU Ländern folgende drei Verfahren zugelassen sein, um die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen nachzuweisen und den Vorsteuerabzug zu gewährleisten:
(1) Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
(2) Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
(3) Interne Kontrollen und Prozessbeschreibungen (NEU)

Das im Artikel 233 Paragraph 2 vom EU-Ministerrat aufgeführte, bereits bestehende und etablierte Verfahren zum Nachweis der Integrität und Authentizität über elektronische Signaturen (in den meisten Ländern wird eine so genannte qualifizierte Signatur verlangt) ist im Vergleich zu den anderen Verfahren erheblich flexibler und einfacher anzuwenden. Eine aufwändige Implementierung auf beiden Seiten ist nicht erforderlich. Auch kann die Dokumentation des Verfahrens einfach und schnell erstellt werden. Ebenfalls lässt sich dieser Nachweis auch sehr effizient bei häufig wechselnden oder einmaligen Geschäftsbeziehungen einsetzen. Durch die Wahl zwischen Inhouse-Software Lösungen und externen Webservices stehen für jede Anforderung die richtigen Lösungen zur Verfügung. So werden Implementierungszeiten von wenigen Tagen erreicht. Dies macht die elektronische Signatur gerade für Einsteiger sehr interessant.

Auch international hat die elektronische Signatur erhebliche Vorteile, da sich dieses Verfahren in den letzten Jahren international etabliert hat und alle EU Mitgliedsstaaten die elektronische Signatur sicher anerkennen.

EDI-Verfahren sind in der Regel nur für einen sehr begrenzten Anteil elektronischer Rechnungen, z.B. bei fest etablierten Kunden-Lieferanten-Prozessen, geeignet. Bei häufiger wechselnden Geschäftsbeziehungen, bzw. geringen Volumen sind EDI-Verfahren meist zu aufwändig und komplex.

Die neu aufgenommene Möglichkeit der „internen Kontrollen und Prozessbeschreibungen“ wurde leider in der geänderten Direktive vom EU-Ministerrat nicht näher definiert. Soll der Nachweis der Integrität und Authentizität über diesen Weg erbracht werden, sind hier für jeden Einzelfall und für alle beteiligten Unternehmen - insbesondere unter Berücksichtung von landesspezifischen Anforderungen - jeweils individuelle Kontrollen und Prozessbe-schreibungen zu definieren und deren Einhaltung mittels regelmäßiger Überwachung zu dokumentieren. Daher ist zu erwarten, dass diese Möglichkeit nur für sehr spezielle Anwendungsfälle mit sehr begrenzter Teilnehmerzahl und bei statischen Geschäftsbeziehungen zum Einsatz kommen wird.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zur Umsetzung gelten die jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen.

AuthentiDate bietet seit Jahren international in der Praxis erprobte Lösungen zum gesetzeskonformen eInvoicing auf Basis elektronischer Signaturen. Die AuthentiDate eInvoicing Lösungen können als Webservice genutzt werden, ohne dass eigene Implementierungen im Unternehmen erforderlich sind (www.signamus.de) oder als „Inhouse-Signaturlösung“ zur Integration beim Unternehmen.

Die AuthentiDate eInvoicing Lösungen erfüllen die Anforderungen der aktuellen und zukünftigen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.    

Die Änderungen des EU-Ministerrates zur EU-Mehrwertsteuerrichtlinie "EU Council Directive 2010/45/EU" stehen hier zum Download zur Verfügung. Die aktuelle Rechnungsrichtlinie der EU ist verbindlich spätestens ab 01.Jan.2013 anzuwenden.


Über AuthentiDate
AuthentiDate ist einer der führenden Anbieter in den Bereichen „Secure Data Exchange“ und „Secure eHealth“.

Als Erfinder der zentralen Massensignatur bietet AuthentiDate effiziente und innovative eInvoicing Geschäftsprozesslösungen, Software, Services und Beratungsleistungen unter Verwendung von elektronischen Signaturen und Zeitstempeln. AuthentiDate Softwareprodukte und Webservices (SaaS) werden seit Jahren von global führenden Unternehmen, wie z.B. AIRPRODUCTS, ALCATEL LUCENT, BOSCH, DOW Chemical, E.ON, EnBW, HONDA, JOHN DEERE, JP MORGAN BANK, METRO, TÜV, TELEKOM, UNITED INTERNET etc. verwendet und verarbeiten jeden Tag Millionen von elektronischen Rechnungen.

AuthentiDate International AG ist akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter durch die deutsche Bundesnetzagentur und betreibt ein Trust Center gemäß deutschem Signaturgesetz. Die Erfüllung der strengen Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes wird durch eine Prüfung und Bestätigung nach Signaturgesetz nachgewiesen, welche die Erfüllung der EU-Richtlinien mit einschließt.


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