Herstellererklärung gemäß Signaturgesetz

Zur Erstellung von qualifizierten Signaturen und Zeitstempeln gemäß deutschem Signaturgesetz (SigG) und Signaturverordnung (SigV) ist geeignete Hardware und Software zwingend erforderlich. Alle Unternehmen, die Signaturen und Zeitstempel nutzen wollen, um rechtsichere, elektronische Daten zu erzeugen, sollten daher ausschließlich gesetzeskonforme Hard- und Software verwenden.
Insbesondere für Signatursoftware hat der Gesetzgeber spezielle Sicherheits-anforderungen definiert. Sie schützen den Anwender vor Missbrauch und unbemerkten Manipulationen bei signierten elektronischen Daten. So ist für die Signatursoftware entweder eine Zertifizierung nach dem internationalen Common Criteria (CC) Standard und Bestätigung nach Signaturgesetz oder eine Herstellererklärung erforderlich. Diese Herstellererklärung muss von der Bundesnetzagentur veröffentlicht sein.
AuthentiDate Kunden erhalten daher automatisch für die Signatursoftware eine Herstellererklärung, die diesen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Als Pionier im Signaturmarkt haben wir frühzeitig die Weichen für die erfolgreiche Veröffentlichung der Herstellererklärung gestellt. Somit wurde die AuthentiDate Herstellererklärung als erste überhaupt von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Herstellererklärung können Sie auf der Website der BNetzA herunterladen.
Zusätzlich haben wir die entsprechenden offiziellen Stellen mit der internationalen Common Criteria (CC) Zertifizierung und Bestätigung nach Signaturgesetz beauftragt. Diese werden wir - ergänzend zu der bereits veröffentlichten Herstellererklärung - unseren Kunden und Partnern in Kürze für AuthentiDate Produkte und Services anbieten.
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